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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ÜBER ALLES BESCHEID WISSEN. URLAUB VOM ERSTEN AUGENBLICK AN.

Hier erfahren Sie in aller Kürze noch Nützliches für Ihre Anreise in das Natur & Aktiv Resort Ötztal, über Zahlungsmodalitäten und das Wichtigste vom Kleingedruckten.

1. Anmeldung
Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns anmelden. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt durch die Annahme Ihrer Anmeldung in Form unserer Buchungsbestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbetätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 14 Tage lang gebunden sind. Der verbindliche Vertrag kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb der Frist Ihre ausdrückliche Annahme erklären bzw. eine Anzahlung leisten. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Buchung im Namen und Vollmacht der angemeldeten Reiseteilnehmer abgibt.

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt.  Reiseleistungen, die kurz vor Reiseantritt (in der Regel ca.  6 Wochen vor Reiseantritt) gebucht werden, müssen sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Gänze bezahlt werden.

3. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung bzw. der auf Basis Ihrer Anfrage erstellten Gesamtrechnung. Bei Nichtvorliegen dieser schriftlichen Bestätigungen gilt der im für den Buchungszeitraum gültigen Prospekt angeführte Leistungsumfang zu den im Prospekt angeführten Preisen.

4. Rücktritt durch den Kunden:
Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuale Zahlung des Reisepreises verlangen - in jedem Fall mindestens eine Bearbeitungsgebühr von € 40,-:

3 bis 1 Monat(e) vor Reiseantritt 40%
30 bis 7 Tage vor Reiseantritt 70%
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90%
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100%

5. Ersatzpersonen 
Bis zu Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zur Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht  in Anspruch genommene Leistungen 
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen ohne vorherige schriftliche Kündigung aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Reisepreises bzw. der Anzahlung Es liegt in unserem Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall uä.) für einzelne ausgefallene Reiseleistungen Leistungs-Wertgutscheine zu vergeben, sofern uns die Nicht-Inanspruchnahme der Reiseleistungen rechtzeitig mitgeteilt wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Umbuchungen
Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von Reiseleistungen. Sollten dadurch für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Bei ausgeschriebenen Reisen mit einer festgelegten Mindest-Teilnehmerzahl haben wir das Recht, vom Vertrag bis eine Woche vor Reiseantritt zurück zu treten, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

9. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleitungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Haftung, Haftungsbeschränkungen
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme  auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haften wir nur für schuldhaftes Verhalten unserer MitarbeiterInnen (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Für Schadenersatzansprüche als Folge schuldhaften Verhaltens unserer MitarbeiterInnen besteht unsererseits eine angemessene Haftpflichtversicherung. 
Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd-leistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.

11. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermieden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen. Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises bzw. Entschädigungen ein.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten entspricht.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden hätte sollen. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

14. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach Rücksprache mit uns und gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen. Des Weiteren haftet er bzw sein Versicherer für Schäden, die durch Tiere verursacht wurden.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist der Ort der erbrachten Reiseleistung bzw. unser Sitz.